Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Anlagen:

Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Jedes Unternehmen nutzt heutzutage Betriebsmittel, die über Stromzufuhr oder Batterien funktionieren. Nach den gängigen Vorschriften gehört hier eine schmale Schreibtischlampe ebenso dazu wie ein mobiler Heizkörper im Außeneinsatz oder sogar noch größere stationäre Maschinerie. Aus Gründen der Sicherheit obliegt es Ihnen als Betreiber einer elektrischen Anlage, diese zu bestimmten, genau festgelegten Zeitpunkten einer Erst- oder Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Nur dadurch lässt sich deren Funktionalität nachhaltig garantieren. Aber exakt wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Auf diese Frage existiert keine allgemeingültige Antwort, denn die Anwendungsfälle können so verschieden sein wie die zu prüfenden Gerätschaften selbst. Der alte Computer hinten im Büro, über den Sie höchstens einmal im Monat gewisse Datenbanken abrufen, stellt ganz andere Anforderungen als täglich auf Volllast laufende Produktionsmaschinen. Daher schreibt das Gesetz vor, dass eine ausgebildete Elektrofachkraft im Einzelfall zu entscheiden hat, welche Betriebsmittel wie oft zu kontrollieren sind.

Das Team der HD-Elektrotechnik steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Da wir unser Metier kennen, wissen wir, wie häufig nach DGUV V3 geprüft werden muss und wo Sie offizielle Richtwerte zur Orientierung finden. Auf die Details gehen wir nachfolgend ein, damit Sie bestens für eine Erst- oder Wiederholungsprüfung Ihrer elektrischen Anlagen vorbereitet sind.

Inhalt
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    Gesetzliche Grundlagen der Prüffristen

    Erste Anlaufstelle für den erfahrenen Spezialisten bildet die DGUV V3, die dritte Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, vormals unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt. Die zugehörigen Durchführungsanweisungen geben konkrete Hinweise zur Bestimmung der Zeiträume, wann etwa eine Wiederholungsprüfung für elektrische Anlagen anfällt.

    Ergänzend dazu empfiehlt sich ein Blick in die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201. Dort finden Sie ausführliche Informationen hinsichtlich Art und Umfang der Kontrollen sowie in Bezug auf die Festlegung von Fristen gemäß den Angaben aus § 14 BetrSichV. Die Betriebssicherheitsverordnung kann darüber hinaus weitere Einzelheiten klären.

    Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden oder vielmehr die korrekten Intervalle ergeben sich aus all diesen Quellen. Zum vollständigen Verständnis fehlt nun bloß noch ein Einblick in die nationalen Normen, die den Zweck einer Kontrolle näher bestimmen.

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    Vergessen Sie nicht, dass Photovoltaikanlagen elektrische Gerätschaften sind! Ein kommerzieller Betrieb unterliegt ebenfalls spezifischen Voraussetzungen.

    Die Erstprüfung elektrischer Anlagen

    Als Unternehmer stehen Sie in der Pflicht, nicht nur jedes mit Strom betriebene Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen auf Herz und Nieren zu prüfen, sondern zusätzlich stets einige praktische Überlegungen anzustellen. Wie können Sie beispielsweise für Ihr Personal garantieren, dass beim initialen Anschalten der Geräte diese genau so funktionieren wie beabsichtigt? Ganz einfach: Indem Sie rechtzeitig im Vorfeld entsprechende Tests einleiten.

    Fachleute sprechen hier von einer Erstprüfung elektrischer Anlagen, die weitreichende Schäden an Mensch und Maschine verhindert. Welche Schritte dabei zu beachten sind, erklärt Ihnen DIN VDE 0100-600 mit dem Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen“. Aber keine Sorge – Sie selbst brauchen kein tiefes Wissen der einzelnen Regelwerke, wenn Sie einen Experten mit der Durchführung beauftragen. Geben Sie diese Verantwortung lieber an uns ab.

    Denn außer der Erstprüfung elektrischer Anlagen kann jegliche Änderung an deren Beschaffenheit oder Einsatzort eine weitere Kontrolle bedingen. Sogar einfache Reparaturen machen dies oftmals notwendig, um kein Risiko einzugehen. Bei Elektrizität niemals nachlässig sein! Folgen Sie dieser Devise, schützen Sie Ihre Firma vor mitunter existenzbedrohenden Nachwirkungen. Vorausschauend handeln lohnt sich. Wie häufig sollte also routinemäßig nach DGUV V3 geprüft werden?

    Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen

    Ist der gewünschte Zustand bei Inbetriebnahme hergestellt, muss dieser auch erhalten bleiben. Deshalb fallen über den gesamten Lebenszyklus eines elektrischen Betriebsmittels hinweg kontinuierlich Wiederholungsprüfungen an. Der Gesetzgeber verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen, den Bedingungen von DIN VDE 0105-100, welche sich mit diesem Thema auseinandersetzen, strikt Folge zu leisten. In diesem Punkt haben Sie keine Wahl.

    Ein gewisser Spielraum bietet sich jedoch für die zuständige Elektrofachkraft, die im Rahmen ihrer Kontrollfunktion immer gleich den nächsten Prüftermin festlegt. Verallgemeinerte Tabellen mit Richtwerten können nie alle Feinheiten berücksichtigen, die von Maschine zu Maschine variieren. Dennoch muss eine Prüfung regelmäßig eingeplant werden. Die richtigen Fristen findet eine individuelle Gefährdungsbeurteilung in Einklang mit § 3 BetrSichV heraus, bei der Art und Verwendungszweck des Geräts zu unterscheiden sind.

    Ortsfeste Anlagen - Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?

    Typische elektrische Anlagen sind während des regulären Betriebs immobil und somit ortsfest. Sie lassen sich nur nach Abschaltung und mit erheblichem Aufwand bewegen. Ein klassisches Beispiel wären die Waschmaschinen einer Reinigung oder das System aus Deckenleuchten im Fabrikgebäude. An den Produktionsumgebungen sollte sich grundsätzlich eher selten etwas ändern, weshalb die Fristen im direkten Vergleich großzügiger ausfallen:

      • als Standard hat sich nach DGUV V3 eine Prüfung maximal in einem Abstand von vier Jahren bewährt
      • stehen die Betriebsmittel laut DIN VDE 0100-701 bis 753 an gefährdeten Orten, beträgt der Zeitraum ein Jahr
      • stationäre elektrische Anlagen, die besonderen Schutz benötigen, sind nach sechs Monaten zu prüfen
      • nichtstationäre elektrische Anlagen, die zwar ortsfest aber flexibel sind, sogar nach einem Monat

    Ortsveränderliche Anlagen - Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?

    Am anderen Ende des Spektrums warten ortsveränderliche Geräte bloß darauf, in die Hand genommen und sonst wo wieder abgesetzt zu werden. Ein Großteil Ihrer Büroausstattung können Sie zum Beispiel problemlos von einem Raum zum nächsten tragen. Ein Laptop lässt sich auch dann innerhalb des vorgegebenen Rahmens bewegen, wenn dieser am Ladekabel hängt. Gleiches gilt für die Bohrmaschine auf einer Baustelle. Aufgrund der unterschiedlich starken Umwelteinflüsse wird allerdings mit zweierlei Maß gemessen:

    • weist das Betriebsmittel eine Fehlerquote von weniger als zwei Prozent auf und befindet sich durchgehend an einem sicheren Ort, kann eine Kontrolle bis zu zwei Jahre warten
    • bei genau der gleichen Fehlerquote kann die Frist ein Jahr betragen, falls eine elektrische Anlage die meiste Zeit in Werkstätten oder Fabrikhallen verbringt
    • erreicht die Fehlerquote einen Wert jenseits der Grenze von zwei Prozent, verringert sich das Prüfintervall eines Bürogeräts auf sechs Monate
    • äquivalent dazu auf Baustellen oder in sonstigen, als intensiv eingestuften Räumlichkeiten schrumpft die Spanne auf drei Monate

    Mehr zum Thema auf unserer Übersichtsseite der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.

    Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden – das können Sie jetzt für die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen in etwa abschätzen. Um die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, treten Sie am besten noch heute mit uns in Kontakt. Gemeinsam gehen wir die Erstprüfung an.

    Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das Team von HD-Elektrotechnik ist deutschlandweit für Sie da!

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