Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Was versteht man unter der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen gemäß VDE und DGUV? Unter der Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen versteht man eine Überwachung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen. Jedes Unternehmen ist durch den Gesetzgeber verpflichtet, die Normen der DIN VDE Regeln einzuhalten. Die DGUV Vorschriften ermöglichen, dass keine Sicherheitslücken entstehen.

Je früher potenzielle Gefahren eingedämmt werden, desto besser geht es am Ende dem gesamten Unternehmen. Die regelmäßige Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen hilft, Sachschäden zu minimieren und gleichzeitig die körperliche Unversehrtheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Ausfallzeiten und kostspielige Unterbrechungen werden langfristig stark reduziert.

Mit der HD Elektrotechnik GmbH, erhalten Sie eine 100 % rechtssichere und professionelle Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen.

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Inhalt
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    Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?

    Für alle im Betrieb befindlichen Elektrogeräte schreibt die DGUV V3 für alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, eine Sicherheitsprüfung vor. Dabei wird grob unterschieden in:

    Während ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel problemlos von einem Ort zum anderen transportiert werden können, ist eine stationäre elektrische Anlage fest mit ihrer Umgebung verbunden und kann daher nicht ohne weiteres bewegt werden.

    Dazu gehören zum Beispiel:

    • Kühlschränke 
    • Waschmaschinen
    • Deckenleuchten
    • Steckdosen
    • Maschinen

    Im folgenden Abschnitt unterteilen wir die ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen und Betriebsmittel in vier Kategorien!

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    Die wichtigsten Fachbegriffe im Überblick!

    Die nach DIN VDE wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchzuführen, erfordert ein ganz spezifisches Fachwissen.

    Wir können Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen, sich direkt mit den Experten für Elektrotechnik in Verbindung zu setzen und uns Ihren Fall persönlich zu schildern. 

    Denn wir passen unser Vorgehen stets an die individuellen Gegebenheiten vor Ort an. Ein gewisses Grundverständnis der bekannten Begrifflichkeiten schadet allerdings nie.

    Für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen ermöglichen u. a. VDE 0105-100 sowie diverse Informationsblätter der DGUV ein tieferes Verständnis der Kontrollen.

    Einzelne Fachausdrücke sollten Ihnen demnach ein Begriff sein:

    • Elektrische Betriebsmittel:

    Früher im Zuge der BGV A3 Prüfung allgemein als Arbeitsmittel bezeichnet, lassen sich diese Gegenstände und Maschinen in zweierlei Kategorien einordnen. 

    Einmal fallen alle mit elektrischer Energie betriebenen Gerätschaften darunter – auch solche, die dem Strom bloß als Leit- oder Speichermedium dienen. 

    Zum anderen gehören die Instrumente der Informationstechnik dazu, ohne die heutzutage kaum noch ein Unternehmen funktionieren kann.

    • Elektrische Anlagen:

    Wenngleich sich die Prüfung elektrischer Anlagen mitunter doch erheblich von der unverbundener Betriebsmittel unterscheidet, ist die Definition des Begriffs denkbar simpel.

    Unter einer Anlage wird lediglich die Kombination mehrerer Betriebsmittel verstanden, die somit neue Einheiten mit erweiterten Einsatzmöglichkeiten hervorbringen.

    Sie wollen sofort informiert sein, falls sich an den gesetzlichen Hintergründen etwas ändert?

    Dann besuchen Sie am besten unseren Ratgeber oder sprechen sich direkt mit unserem Team ab.

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    Die Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel stellt jedoch nur einen Teil dessen dar, worum Sie sich als leitender Angestellter in einem Unternehmen kümmern müssen. In Übereinstimmung mit den aktuellen Vorschriften grenzen wir deshalb vier Kategorien an Maschinen und Gerätschaften voneinander ab:

    Ortsveränderliche Betriebsmittel

    Flexibel in der Handhabung, auch während der Nutzung.

    Bsp: Radios, Hochdruckreiniger

    Ortsfeste Betriebsmittel

    Kein Bewegen ohne Hilfsmittel, oft fest am Stromkreis angeschlossen.

    Bsp: Standbohrmaschinen, Pressen

    Stationäre Anlagen

    Permanent mit der Produktions-umgebung am Netz verbunden.

    Bsp: Verteilungen, Maschinen, Steckdosen, Leuchten

    Nichtstationäre Anlagen

    Lassen sich problemlos abbauen und einem anderen Ort einsetzen.

    Bsp: Mobile Baustromverteiler

    Ein elektrisches Gerät kann folglich geringe Spannungen von weniger als 50 Volt bedienen oder auch unter Höchstspannungen von über 1.000 Volt stehen.

    Die nach DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gilt wiederum speziell für Maschinen, die zwar meist dauerhaft an einem Ort bleiben, aber dennoch über eine Steckvorrichtung den Transport ermöglichen.

    Oft erfolgt dieser Anschluss an das Stromnetz über eine Niederspannungsanlage. In der Summe passieren gerade an diesen Verteilern oder den ortsfesten Installationen selbst ein Großteil aller gemeldeten Unfälle, wie Statistiken der BG ETEM bestätigen. Besondere Vorsicht ist demnach angebracht.

    Aus diesem Grund haben wir unser Team eigens in der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel geschult. Vertrauen Sie bei regelmäßigen wie außergewöhnlichen Kontrollen einer professionellen Elektrofachkraft.

    Wann muss die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen erfolgen?

    Auf diese Frage geben die geltenden Normen eine klare und prägnante Antwort. 

    - Nach DIN- und VDE-Normen ist vor der ersten Inbetriebnahme der Anlage oder Maschine eine Erstinspektion durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. -

    Dies ist als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme zu verstehen, da so eventuelle Fehler bereits vor Inbetriebnahme erkannt werden können.

    Auch nach Reparaturen, Umbauten oder Erweiterungen sollte eine komplette Überprüfung der elektrischen Ausrüstung durchgeführt werden. Diese Fälle werden je nach Anwendungsgebiet als Wiederholungsprüfungen an ortsfesten Maschinen und elektrischen Anlagen bezeichnet.

    Ihre Elektrofachkraft nach DIN VDE für die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

    Die Betriebssicherheitsverordnung legt eindeutig fest, dass ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Prüfung elektrischer Anlagen vertraut werden darf. Ähnliche Vorgaben finden sich in den DGUV Vorschriften.

    Arbeiten Sie in einer öffentlichen Einrichtung, gibt Ihnen § 2 Abs. 3 der DGUV V4 mit der entsprechenden Durchführungsanweisung alle nötigen Informationen an die Hand. 

    Oft wird in diesem Zusammenhang von einer „befähigten Person“ gesprochen, die in Einklang mit VDE die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel übernimmt. Die sogenannte Elektrofachkraft brauch somit:

    • eine branchenspezifische Ausbildung, die in Deutschland anerkannt ist, wie beispielsweise der Elektrotechniker, oder ein vergleichbares Studium, etwa als Elektroingenieur
    • Nachweise darüber, dass in der jüngsten Vergangenheit diese oder ähnliche Tätigkeiten in der Praxis ausgeübt wurden, am besten als direkter Bestandteil des eigenen Berufs
    • zugleich muss sich diese Erfahrung auf mindestens ein Jahr erstrecken, damit genügend Einsichten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel vorhanden sind
    • das Know-how sollte zudem beständig erweitert und auf dem neuesten Stand gehalten werden, um stets zeitnah von den wichtigsten Neuerungen sowie Modernisierungen der Anlagen und Maschinen zu erfahren

    Bei HD-Elektrotechnik achten wir mit Nachdruck darauf, dass unsere Spezialisten diese Punkte nicht bloß erfüllen, sondern nach Möglichkeit immer noch einen Schritt weiter gehen. Wir haben für jedes Gerät den passenden Mann oder die passende Frau an Bord, die deutschlandweit für Sie unterwegs sind. 

    Ob ein Komplett-Check Ihres Büros oder die nach DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Ihrer Produktionsstätte, wir kennen uns bestens aus. Sogar im Bereich der regenerativen Energien können wir Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der aktuellen Bestimmungen unterstützen.

    Achtung - Das sollten Sie beachten!

    Bislang sprachen wir häufig über die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen, da diese in der Regel mit dem größten Aufwand verbunden sind. Zusätzlich kann Sie aber Ihre Position als Vorstand eines Unternehmens dazu verpflichten, weitere Kontrollen zu beaufsichtigen. Generell gehen wir bei ortsfesten Betriebsmitteln von drei verschiedenen Vorgängen aus:

    1. Am Anfang steht der initiale Funktionstest. Gemäß den geltenden Normen und Richtlinien muss vor der ersten Inbetriebnahme jedes Gerät einer umfangreichen Probe unterzogen werden.

    2. Zudem steht eine obligatorische Überprüfung immer dann an, wenn einschneidende Änderungen an der Maschine vorgenommen wurden. Eine notwendige Reparatur kann zum Beispiel ein Grund dafür sein.

    3. Schließlich bleiben noch die regelmäßigen Kontrollen wie die nach VDE wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, ohne die keine nachhaltige Sicherheit am Arbeitsplatz denkbar wäre.

    Fehlt Ihnen das erforderliche Fachwissen oder die Erfahrungen in diesem Bereich, kann Ihnen trotz bester Vorsätze schnell eine Betriebsmittelprüfung entgehen. Derartige Umstände gilt es tunlichst zu vermeiden, denn schon geringe Nachlässigkeiten können hier gravierende Folgen haben.

    Ein Unglück kann das Leben Ihrer Mitarbeiter gefährden und außerdem mit immensen finanziellen Verlusten einhergehen. Realisiert sich aufgrund einer beschädigten Leitung ein Brand in Ihrer Firma, legt dieser nicht bloß die Produktion lahm.

    Die entstandenen Schäden müssen im Anschluss natürlich beseitigt werden. 

    Ihre Versicherung verlangt in solchen Fällen eine lückenlose Dokumentation der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen inklusive Prüfprotokoll. Sonst bleiben Sie auf den gesamten Kosten sitzen. Sprechen Sie also besser gleich mit uns. Wir können solche Worst-Case-Szenarien von Anfang an verhindern und helfen Ihnen auch, sollte der Worst-Case schon eingetreten sein.

    Was genau wird bei einer Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen geprüft?

    Elektrofachkräfte prüfen, ob elektrische Anlagen oder Maschinen den Anforderungen der Betriebssicherheit entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren.

    Generell wird festgestellt, ob die elektrische Ausrüstung dem Stand der Technik entspricht, ob beim Bau der Anlage geeignete Materialien verwendet wurden und ob wirksame Schutzeinrichtungen vorhanden sind.

    Beispielsweise müssen während des Betriebs alle spannungsführenden Teile vor Berührung geschützt werden. Nur Niederspannungsanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, da die Spannung in diesem Bereich keine Gefahr darstellt und berührungssicher ist.

    Die Prüfung stationärer elektrischer Anlagen gliedert sich in drei Teile: 

    • Inspektion 
    • Funktionsprüfung
    • Messung.

     

    Zu Beginn des Systemtests wird die elektrische Anlage begutachtet, also eine Sichtprüfung. Bei der Inspektion wird festgestellt, dass die Anlage richtig dimensioniert ist, einzelne Stromkreise getrennt sind und Stromlaufpläne vorhanden sind.

    Eine weitere wichtige Frage ist, ob das System den Anforderungen des Standorts entspricht. Bei Feuchtigkeit, Spritzwasser oder viel Staub müssen elektrische Anlagen und Maschinen eine höhere Schutzart aufweisen als klimatisierte Bürogebäude.

    Im zweiten Schritt wird das System im Betrieb getestet. Elektroinstallateure testen unterschiedliche Betriebssituationen und verstehen das Verhalten elektrischer Anlagen oder Maschinen. Dabei wird die Zuverlässigkeit der Installation und der Schutzmechanismen im Betrieb getestet.

    Ein qualifizierter Elektriker führt dann die vorgeschriebenen Messungen durch, wobei die Verfahren von System zu System unterschiedlich sind. Eine Rolle spielt etwa, ob die Anlage mit oder ohne Schutzleiter ausgelegt ist. Bei der Messung werden kalibrierte Geräte und neueste Software verwendet, die ein zuverlässiges Ergebnis liefern.

     

    Den genauen Ablauf der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel finden Sie im folgenden Abschnitt!

    So läuft die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ab!

    Sorgfalt und Gründlichkeit sind die größten Tugenden einer Elektrofachkraft.

    Im DGUV Regelwerk für Prüfpersonen heißt es etwa:

    „Um die Prüfung sicher, effizient und störungsfrei durchführen zu können, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung erforderlich.“

    Denn durch die sich an den Maßstäben der DGUV orientierende wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßer Zustand jederzeit gewahrt werden. Das genaue Vorgehen kann dabei in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedingungen vor Ort variieren, folgt aber stets einem ähnlichen Muster.

    Wir haben unsere Sachverständigen gebeten, die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel einmal beispielhaft zu skizzieren:

    Schritt 1: Ordnungsprüfungen

    • Kontaktaufnahme mit den ortskundigen Experten sowie Erstellung der ersten Übersichten, aus denen am Ende eine umfassende Inventarliste entsteht

    • Abgleich der vorhandenen Unterlagen: Weist die Dokumentation Widersprüche auf, stimmen die Gerätschaften mit den Schriftstücken überein, ist alles vollständig und schlüssig?

    • Erneute Kontrolle der momentanen Produktionsumgebung, ob sich die Anforderungen etwa in Bezug auf den Brandschutz geändert haben

    Schritt 2: Technische Tests

    • Sichtprüfung: Wir beginnen die Prüfung ortsfester Anlagen grundsätzlich mit einer optischen Untersuchung, die von außen erkenntliche Mängel aufzeigen soll. Liegt offensichtlicher Verschleiß vor, sind die Stromkreise ordentlich voneinander getrennt und passt die Maschine in ihren Standort? Die offizielle Checkliste der DGUV liefert erste Anhaltspunkte.

    • Erproben der Funktionen: Zunächst simulieren wir den normalen Betrieb und kontrollieren, wie sich die elektrischen Komponenten bzw. die Anlage im Ganzen verhält. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Sicherheitsmechanismen gelegt, von den vorhandenen Not-Aus-Schaltern und Verriegelungen bis hin zu kleinsten Kontrollleuchten.

    • Kontrollmessungen: Anschließend stellen wir durch präzise Tests fest, ob der Leistungsumfang des Geräts sich verändert hat. Dann gleichen unsere Prüfer einzelne Kennzahlen mit den üblichen Werten ab – ob zum Beispiel der Isolationswiderstand noch den notwendigen Schutz vor Stromschlägen bieten kann oder die Thermographie kein Brandrisiko aufzeigt.

    Schritt 3: Dokumentation

    • Dokumentation: Nach den Prüfungen erfolgt die Dokumentation aller Ergebnisse. Diese werden in der rechtssicheren Dokumentation aufgeführt. Sämtlich Messwerte und Mängel werden genausten beurteilt und fließen in das abschließende Prüfergebnis ein. Durch die eindeutige ID Nummer jeder einzelnen Anlage, ist eine genaue Zuweisung garantiert.

    Bei Ihnen steht die nach DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an?

    Wir kennen die richtige Vorgehensweise und wichtigen Vorschriften, wie die DGUV V3.

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    In welchen Abständen sollte eine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen durchgeführt werden?

    Bei einigen elektrischen Anlagen muss die elektrische Prüfung periodisch und nach jedem Neustart, d. h. nach Reparatur und routinemäßiger Wartung, wiederholt werden.

    Elektrische Anlagen und Maschinen verschleißen im Normalbetrieb. Zweck der Wiederholungsprüfung von ortsfesten Maschinen und elektrischen Anlagen ist es, im Betrieb auftretende Fehler frühzeitig zu erkennen, um Gefahren für Personen auszuschließen, Sachschäden vorzubeugen und im Betriebsbereich Ausfallzeiten zu minimieren.

    In den Basisstandards ist kein bestimmter Zeitraum für Wiederholungsprüfungen angegeben. Die genaue Zeit entnehmen Sie bitte dem Prüfsiegel bzw. Prüfbericht. Es ist davon auszugehen, dass nach vier Jahren, bei Sonderanlagen wie Nassräumen, bereits nach einem Jahr eine erneute Prüfung erfolgt.

    Im Niederspannungsbereich, wie in Privathaushalten und in kleinen Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ohne Spezialmaschinen, wird eine Neuprüfung in der Regel erst nach einer wesentlichen Änderung der Elektroinstallationsanlage durchgeführt.

    Die erfolgreiche Prüfung elektrischer Anlagen

    Die in Übereinstimmung mit DIN VDE wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unterliegt zwar keinen strikten Intervallen, sollte allerdings im Schnitt spätestens alle vier Jahre aufkommen.

    In jedem Fall sollten Sie dahingehend der Einschätzung Ihrer Elektrofachkraft vertrauen. Diese darf nämlich von Rechts wegen die Gefährdung einzelner Maschinen individuell einstufen und so jeweils eine adäquate Frist bestimmen.

    Dadurch müssen Sie die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nur dann durchführen, wenn diese tatsächlich notwendig ist, und sparen einiges an Kosten

    Wir sorgen dafür, dass Ihre Produktion ohne merkliche Unterbrechungen weiterlaufen kann.

    Lernen Sie jetzt unser Team persönlich kennen! Bei uns finden Sie für jede Branche den richtigen Ansprechpartner zur Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Zu unserem Service gehört standardmäßig eine ausführliche Dokumentation plus Prüfplakette, damit Sie für die Zukunft bestens gerüstet sind. Damit wird die nach DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vereinfacht.

    Was sollte aus rechtlicher Sicht bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen beachtet werden?

    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen liegt immer beim Betreiber. Jeder, der an einer elektrischen Anlage arbeitet, kann für Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden, die aus mangelnder oder unsachgemäßer Wartung resultieren.

    Bei älteren Elektroanlagen ist wichtig, dass es keinen Bestandsschutz gibt. 

    Das heißt, jede Anlage muss auf dem neuesten Stand der Technik sein. In jedem Fall wird empfohlen, ortsfeste elektrische Anlagen und Maschinen von einem zertifizierten Prüfunternehmen prüfen zu lassen.

    Beauftragt der Betreiber einer elektrischen Anlage ein zertifiziertes Prüfunternehmen, kann er Rechtssicherheit bezüglich der technischen Prüfung nach Vorschrift erlangen.

    Unser Qualitätsmerkmal!

    Wir von HD-Elektrotechnik legen großen Wert darauf, dass unsere Elektriker regelmäßige Schulungen durchlaufen. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie mit der von uns durchgeführten rechtssicheren Prüfungen und Dokumentationen immer auf der sicheren Seite und neuestem Stand sind.

    Prüfungen an ortsfesten elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Person nicht nur über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sondern diese Tätigkeit in den letzten Jahren sichtbar ausgeübt hat.

    Während dies für die meisten Elektroinstallateure in der Regel kein Problem darstellt, ist laut DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) grundsätzlich nicht möglich, alle Fachrichtungen der Elektrofachkraft auszubilden.

    Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 oder 0100 lässt sich am besten von einer Elektrofachkraft durchführen, die auf diese Art von Aufgaben spezialisiert ist. Denn nur dann besteht eine vollständige Rechtssicherheit.

    Fazit: Für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

    Alle Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen nach Vorschrift 3 der DGUV für die gesamte ortsfeste elektrische Anlage prüfen zu lassen.

    Werden bei einer Elektroanlagenprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 Mängel festgestellt, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, diese unverzüglich zu beheben. Damit wird die elektrische Anlagenprüfbescheinigung nach DIN VDE 0105 rechtssicher. Daher müssen alle elektrischen Anlagen und Geräte sicherheitstechnisch geprüft werden.

    Die fachgerechte und rechtssichere Sicherheitsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bringt Ihnen große Vorteile für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen in allen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

    Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das Team von HD-Elektrotechnik ist deutschlandweit für Sie da!

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