Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV

Eine ordnungsgemäße Betriebsmittelprüfung ist obligatorisch, wenn elektrische Geräte bei der Arbeit verwendet oder dem Personal zur Verfügung gestellt werden. Vereinfacht gesagt umfasst die Prüfung alles, was einen Stecker besitzt oder anderweitig mit dem Stromnetz verbunden ist. 

Auch bewegliche Gegenstände wie firmeneigene Tablets und einfache Unterhaltungselektronik müssen zwangsläufig berücksichtigt werden. Das sagt das Gesetz. Unsere Experten erläutern Ihnen gerne die DGUV V3 (ehemals BGV A3) und überprüfen für Sie den Arbeitsplatz.

§ 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV geben dabei den rechtlichen Rahmen vor. Ein Unternehmer muss zu jedem Zeitpunkt die Sicherheit seiner Angestellten allgemein und insbesondere auch im Umgang mit den benötigten Maschinen gewährleisten können. Die elektrische Betriebsmittelprüfung (umgangssprachlich oft als E-Check bezeichnet) trägt demnach ihren Teil zu einem vollumfänglichen Schutz am Arbeitsplatz bei. Für die regelkonforme Umsetzung beauftragen Sie am besten qualifiziertes Fachpersonal, das Ihnen den richtigen Kurs zeigt.

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Partner, auf dessen Know-how Sie während einer Betriebsmittelprüfung vertrauen können?

Unser Team steht für Sie bereit! Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin.

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Inhalt
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    Kurz und bündig: Was Sie über die Hintergründe wissen sollen!

    Die Prüfung von Betriebsmittel schützt Sie nicht nur vor Sanktionen. 

    Gutes Verhalten in der Unfallverhütung gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern Sicherheit und Vertrauen im Arbeitsumfeld. Mitarbeiter, die ständig auf ihre Sicherheit achten müssen, können sich nicht immer zu 100 Prozent auf ihre Arbeit konzentrieren. 

    Glücklicherweise sinkt die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines schweren Arbeitsunfalls zu werden, immer weiter. 

    Rein wirtschaftlich gesehen sparen Sie dabei auch noch Geld, da sie kostspielige Ausfälle elektrischer Anlagen, die eine Produktion für geraume Zeit lahmlegen können, verhindern. Sorgen Sie also lieber vor!

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    Umfang der Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3

    In den ersten Paragrafen der DGUV Vorschrift 3 ist deren Geltungsbereich eindeutig definiert. Dabei sind hier alle elektrische Anlagen und Betriebsmittel relevant, die während einer beruflichen Tätigkeit zum Einsatz kommen. Daraus ergeben sich vier Kategorien von Gegenständen, für die eine Betriebsmittelprüfung Pflicht ist:

    Ortsveränderliche Betriebsmittel

    Flexibel in der Handhabung, auch während der Nutzung.

    Bsp: Staubsauger, Bohrmaschine

    Ortsfeste Betriebsmittel

    Kein Bewegen ohne Hilfsmittel, oft fest am Stromkreis angeschlossen.

    Bsp: Backofen, Getränkeautomat

    Stationäre Anlagen

    Permanent mit der Produktions-umgebung am Netz verbunden.

    Bsp: elektrische Leitungen, Steckdosen, Leuchten

    Nichtstationäre Anlagen

    Lassen sich problemlos abbauen und einem anderen Ort einsetzen.

    Bsp: Stromverteiler auf Baustellen

    Über viele Jahre hinweg hat sich diese Einteilung bewährt und geht auf die Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3 zurück. Darin finden Sie die wichtigsten Informationen, die Ihnen die generelle Vorgehensweise beschreiben. Den Ablauf im Detail geben unter anderem die VDE-Normen an:

    • § Den E-Check vor der ersten Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage regelt beispielsweise DIN VDE 0100-600.
    • § DIN VDE 0105-100 ist für die Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen zuständig.
    • § DIN VDE 0113-1 regelt die Prüfung von elektrischen Maschinen.
    • § DIN VDE 0701-0702 hingegen behandelt im Wesentlichen die Besonderheiten von ortsveränderlichen elektrischen Gerätschaften.

    Wie Sie sehen, muss jede Möglichkeit bedacht werden. Dabei kommen diverse weitere Richtlinien, Verordnungen und Gesetzestexte, gegen die Sie als Unternehmer ebenfalls nicht verstoßen dürfen, hinzu.

    Wo immer Sie in Deutschland sitzen, wir kommen zu Ihnen.

    Wir prüfen für kleine Familienunternehmen ebenso wie namhafte Global Player. Volkswagen, BASF und Thyssenkrupp zählen zu unseren zufriedenen Kunden.

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    Die Notwendigkeit einer Elektrofachkraft vor Ort

    TRBS 1203 legt fest, wer eine elektrische Betriebsmittelprüfung vornehmen darf. Einzig und allein ist hier nur eine sogenannte Elektrofachkraft, die ihre Kompetenz in mehrfacher Hinsicht unter Beweis stellen muss:

    Erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung mit elektrotechnischem Fokus

    Genaue Kenntnis der branchenrelevanten Normen und aktuell gültigen Vorschriften

    Nachweislich über ein Jahr Berufserfahrung in den Bereichen Wartung und Kontrolle

    Vertraut im Umgang mit den üblichen Mess- und Prüfgeräten

    Teilnahme an Fortbildungen zur Vertiefung des erarbeiteten Wissens

    Laut § 2 Abs. 6 BetrSichV darf nur dann von einer befähigten Person gesprochen werden, wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Nur eine elektrotechnische Unterweisung genügt in diesem Fall nicht.

    Das ist der Grund, warum wir großen Wert auf die nachhaltige Förderung unserer Mitarbeiter legen. Bundesweit stehen Ihnen unsere geschulten Elektrofachkräfte zur Verfügung. Überzeugen Sie sich jetzt und lernen Sie unser Expertenteam kennen.

    Die Folgen einer mangelhaften Betriebsmittelprüfung

    Unterlassener Schutz elektrischer Anlagen oder Betriebsmittel gefährdet nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter – das Leben aller Beteiligten kann auf dem Spiel stehen! Denn den aufgeführten Normen und Vorschriften, wie DGUV V3 oder BGV A3, folgen Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz (ArbSchG) und Arbeitsschutz (ASiG), deren Verstöße strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

    Werden bei einer Geräteprüfung in Ihrem Betrieb Fehler festgestellt, müssen Sie als Unternehmer reagieren.

    Auf der anderen Seite steht die Frage der Kosten, die im Schadensfall meist nur schwer abzuschätzen sind. Ihre Versicherung achtet darauf, dass Sie Ihren Pflichten aus den Unfallverhütungsvorschriften stets rechtzeitig nachgekommen sind und über entsprechende Nachweise verfügen.

    Daher empfehlen wir Ihnen besser gleich einen Profi zu engagieren, der Sie mit einer lückenlosen gerichtsfesten Dokumentation in Form bewährter Prüfprotokolle ausstattet. Andernfalls besitzt der Versicherungsgeber im Zweifelsfall das Recht, alle Zahlungen vollständig auszusetzen.

    Ihr persönlicher Ansprechpartner wartet bereits auf Sie.

    Sparen Sie sich diese Schwierigkeiten mit der elektrischen Betriebsmittelprüfung und wenden Sie sich direkt an uns.

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    Unser Vorgehen

    Die Betriebsmittelprüfung gehört für uns zur Routine. Standardmäßig führen wir eine Variation der folgenden Schritte durch:

    1. Beurteilung der Lage vor Ort (inklusive Bestandsaufnahme)
    2. Sichtprüfung der elektrischen Anlage / Maschinen von außen
    3. Kontrollmessungen zur Gewährleistung der Sicherheit
    4. Ausgiebige Tests aller bekannter Funktionen
    5. Garantie einer fortlaufenden Dokumentation mit Siegel

    In Absprache mit Ihnen leiten wir nach erfolgreicher Prüfung und den daraus gewonnenen Kenntnissen zusätzliche Maßnahmen ein. 

    Anschließend vereinbaren wir eine neue Frist bis zur nächsten Betriebsmittelprüfung. 

    Sie können sich auf uns verlassen!

    Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das Team von HD-Elektrotechnik ist deutschlandweit für Sie da!

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