Betriebsmittelprüfung elektrischer Gerätschaften
Ihre Pflicht gemäß DGUV V3!
Eine adäquate Betriebsmittelprüfung ist Pflicht, wenn Sie zur Ausübung Ihres Berufs elektrische Gerätschaften verwenden oder diese Ihrem Personal zur Verfügung stellen. Dazu gehört vereinfacht gesagt alles, was einen Stecker besitzt oder in sonstiger Art und Weise an das Stromnetz angeschlossen ist. Sogar bewegliche Gegenstände wie die Tablets des Firmenvermögens oder simple Haushaltsgeräte müssen Sie unweigerlich berücksichtigen. Die sieht das Gesetz so vor. Unsere Experten klären Sie gerne über DGUV V3 (ehemals BGV A3) auf und übernehmen für Sie.
Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Partner, auf dessen Know-how Sie während einer Betriebsmittelprüfung vertrauen können?
Unser Team steht für Sie bereit! Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Beratungstermin.
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Kurz und bündig: Was Sie über die Hintergründe wissen sollen!
Gleich vorweg sollten wir festhalten, dass Ausnahmen von der Regel selten bis nie vorkommen. Arbeitgeber, die am deutschen Markt agieren möchten, müssen ihre Belegschaft bestmöglich gegen Unfälle und den daraus resultierenden Schäden schützen. Jede Firma hat sich deshalb einer Berufsgenossenschaft anzuschließen. Diese wiederum setzt für all ihre Mitglieder obligatorische Vorschriften um, zu denen auch eine regelmäßige Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 zählt. Von den entsprechenden VDE-Normen über die ergänzenden Anordnungen der DGUV V4, ein Unternehmer muss stets den Überblick behalten. Lassen Sie uns Ihnen unter die Arme greifen! Gemeinsam schaffen wir ein System, das einzelne Maßnahmen in den laufenden Betrieb integriert und Ihnen noch für viele Jahre gute Dienste erweisen wird. Das ist unser Versprechen.
Denn die Durchführung einer Betriebsmittelprüfung sichert Sie nicht nur gegen Sanktionen ab. Vorbildliches Verhalten bei der Unfallprävention gibt Ihnen und Ihren Mitarbeitern Sicherheit und Vertrauen in die Arbeitsumgebung. Niemand, der sich ständig um das eigene Wohlbefinden sorgt, arbeitet Tag für Tag konzentriert. Erfreulicherweise nimmt die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines gravierenden Arbeitsunfalls zu werden, immer weiter ab. Die notwendigen Kontrollen können Menschenleben retten. Aus rein ökonomischer Sicht sparen Sie zudem schlichtweg Geld. Eine Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3 und neuerdings nach den Vorgaben der DGUV V3 verhindert kostspielige Ausfälle elektrischer Anlagen, die eine Produktion für geraume Zeit lahmlegen können. Beugen Sie also besser vor!

Umfang der Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3
In den ersten Paragrafen derDGUV Vorschrift 3 ist deren Geltungsbereich eindeutig definiert. Von Relevanz sind jegliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die während einer beruflichen Tätigkeit zum Einsatz kommen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des § 2 der DGUV V3 lassen sich demnach vier Kategorien von Gegenständen identifizieren, für die eine Betriebsmittelprüfung Pflicht ist:
Diese Einteilung hat sich über viele Jahre hinweg bewährt und geht auf die (mittlerweile überholte) Betriebsmittelprüfung gemäß BGV A3 zurück. Wie auch in den DGUV Vorschriften sollten Sie darin die wichtigsten Informationen finden, die Ihnen die generelle Vorgehensweise beschreiben. Den Ablauf im Detail geben dann unter anderem die VDE-Normen an:
- § Den E-Check vor der ersten Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage regelt beispielsweise DIN VDE 0100-600.
- § DIN VDE 0105-100 ist für die Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen zuständig.
- § DIN VDE 0113-1 regelt die Prüfung von elektrischen Maschinen.
- § DIN VDE 0701-0702 hingegen behandelt im Wesentlichen die Besonderheiten von ortsveränderlichen elektrischen Gerätschaften.
Das war nur ein kleiner Auszug; die Liste ist lang. Jede Möglichkeit muss bedacht werden. Hinzu kommen diverse weitere Richtlinien, Verordnungen und Gesetzestexte, gegen die Sie als Unternehmer ebenfalls nicht verstoßen dürfen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit etwa, da TRBS 1201 Ihnen die Kontrolle Ihrer Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen Anlagen abgrenzt.
Holen Sie sich deshalb besser Hilfe von einem Team aus Experten, das die Zusammenhänge versteht und eine Betriebsmittelprüfung für Sie umzusetzen weiß.
Wo immer Sie in Deutschland sitzen, wir kommen zu Ihnen.
Wir prüfen für kleine Familienunternehmen ebenso wie namhafte Global Player. Volkswagen, BASF und Thyssenkrupp zählen zu unseren zufriedenen Kunden.
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Die Notwendigkeit einer Elektrofachkraft vor Ort
TRBS 1203 legt fest, wer eine elektrische Betriebsmittelprüfung vornehmen darf. Qualifiziert ist einzig und allein eine sogenannte Elektrofachkraft, die ihre Kompetenz in mehrfacher Hinsicht unter Beweis stellen muss:
Erfolgreicher Abschluss eines Studiums oder einer Berufsausbildung mit elektrotechnischem Fokus
Genaue Kenntnis der branchenrelevanten Normen und aktuell gültigen Vorschriften
Nachweislich über ein Jahr Berufserfahrung in den Bereichen Wartung und Kontrolle
Vertraut im Umgang mit den üblichen Mess- und Prüfgeräten
Teilnahme an Fortbildungen zur Vertiefung des erarbeiteten Wissens
Nur dann kann laut § 2 Abs. 6 BetrSichV von einer befähigten Person gesprochen werden, der eine angemessene Beurteilung zuzutrauen ist. Eine elektrotechnische Unterweisung genügt nicht.
Aus diesem Grund legen wir größten Wert auf die nachhaltige Förderung unserer Mitarbeiter. Unsere geschulten Elektrofachkräfte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Lernen Sie unser Expertenteam kennen und überzeugen Sie sich selbst.
Die Folgen einer mangelhaften Betriebsmittelprüfung
Nachlässigkeiten bei der Sicherung elektrischer Anlagen oder Betriebsmittel gefährden nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter – das Leben aller Beteiligten kann auf dem Spiel stehen! Denn hinter den angesprochenen Normen und Vorschriften wie der DGUV V3 oder BGV A3 stehen Gesetze zum Schutze der Arbeiter (ArbSchG) sowie für die Sicherheit am Arbeitsplatz (ASiG), die bei Verstößen mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen. Werden in Ihrer Firma Fehler bei der Betriebsmittelprüfung aufgedeckt, müssen Sie sich als Unternehmer verantworten.
Auf der anderen Seite steht die Frage der Kosten, die im Schadensfall für gewöhnlich kaum zu überblicken sind. Ihre Versicherung wird genaustens darauf achten, dass Sie Ihren Pflichten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift immer fristgerecht Folge geleistet haben und über die entsprechenden Nachweise verfügen. Beauftragen Sie daher besser gleich einen Profi, der Sie mit einer lückenlosen gerichtsfesten Dokumentation in Form bewährter Prüfprotokolle ausstattet. Sonst besitzt der Versicherungsgeber im Zweifelsfall das Recht, alle Zahlungen vollständig auszusetzen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner wartet bereits auf Sie.
Sparen Sie sich diese Schwierigkeiten mit der elektrischen Betriebsmittelprüfung und wenden Sie sich direkt an uns.
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Unser Vorgehen
Die Betriebsmittelprüfung gehört für uns zur Routine. Standardmäßig führen wir eine Variation der folgenden Schritte durch:
-
Beurteilung der Lage vor Ort (inklusive Bestandsaufnahme)
-
Sichtprüfung der elektrischen Anlage / Maschinen von außen
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Kontrollmessungen zur Gewährleistung der Sicherheit
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Ausgiebige Tests aller bekannter Funktionen
-
Garantie einer fortlaufenden Dokumentation mit Siegel
Abhängig von den daraus gewonnen Erkenntnissen leiten wir (in Absprache mit Ihnen) zusätzliche Maßnahmen ein und legen die Fristen bis zur nächsten Betriebsmittelprüfung fest. Sie können sich auf uns verlassen.