Die Elektroprüfung im Betrieb

Wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen?

Per Gesetz muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland stets für das notwendige Maß an Sicherheit im eigenen Unternehmen sorgen.

Diese Pflicht zur Elektroprüfung im Betrieb gilt für Arbeiten an schweren Maschinen ebenso wie bei administrativen Tätigkeiten vor dem Computer. Überall da, wo Strom fließt, genügt oft schon ein einzelner Zwischenfall, um irreparable Schäden an Gerät wie Person zu verursachen. Hier helfen bloß kontinuierliche Kontrollen nach Vorschrift. Aber wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen?

Inhalt
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    Einblicke in den Geltungsbereich

    Ein elektrisches Betriebsmittel, das bei normaler Nutzung noch mobil bleibt, wird als ortsveränderlich bezeichnet. Am anderen Ende des Spektrums finden sich ortsfeste Anlagen, die meist fix mit dem Stromnetz verbunden sind. Alternativ wird in diesem Zusammenhang auch von stationärer bzw. nichtstationärer Maschinerie gesprochen, die primär in der Industrie zum Einsatz kommt.

    Wer ortsfeste elektrische Anlagen prüfen muss, unterscheidet sich dabei im Einzelnen nicht grundlegend von der Vorgehensweise bei anderen Gerätschaften.

    Die Qualifikation des Prüfers gibt den Ausschlag. Ansonsten steht ein einheitliches, systematisches Vorgehen unter Berücksichtigung der geltenden Standards im Vordergrund. Nur die jeweiligen Kontrollfristen können mitunter stark variieren.

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    Diese und weitere Fragen klären wir gerne auch in einem unverbindlichen Gespräch. Unser Team berät Sie umfassend zu Ihrer Elektroprüfung im Betrieb.

    Zuständigkeit: Wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen?

    Wir wissen bereits, dass den Entscheidungsträgern im Unternehmen die Verantwortung für eine zweckmäßige Elektroprüfung im Betrieb zufällt. Verschiedene Verordnungen spezifizieren das geforderte Vorgehen. So hat ein Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV die Art sowie den Umfang der Prüfung genau festzulegen – und zwar schon im Vorfeld! Ohne das nötige Fachwissen kann diese Gefährdungsbeurteilung kaum gelingen.

    Wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen, wenn kein Mitarbeiter der Firma über die entsprechenden Kenntnisse verfügt? Am besten ein externes Team von Spezialisten, das deutschlandweit für Sie unterwegs ist. Wir beschäftigen ausschließlich Profis mit den erforderlichen Qualifikationen. Denn § 3 der zentralen DGUV V3 schreibt vor, dass eine Prüfung nur unter der Leitung einer ausgebildeten Elektrofachkraft stattfinden darf.

    Zu kompliziert? Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich um alle Details kümmern. Hier bei HD-Elektrotechnik sind wir dank jahrelanger Erfahrung in keiner Branche fremd.

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    Eine Elektrofachkraft kann jedoch auch indirekt auftreten oder Aufgaben unter Aufsicht delegieren. Wer also muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen? Eine der folgenden fünf Personengruppen:

    1. Elektrofachkraft

    Elektrofachkräfte stellen keine typische Berufsgruppe im eigentlichen Sinn dar. Vielmehr wird damit ein Expertenstatus verifiziert, der für bestimmte technische Arbeiten notwendig ist – wie zum Beispiel bei der Elektroprüfung im Betrieb. § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift und insbesondere die dazugehörige Durchführungsanweisung listen vielfältige Voraussetzungen auf, die jede Elektrofachkraft erfüllen muss:

    • Kenntnis der Rechtslage (speziell aller nationalen Normen und Regelungen)

    • Abschluss einer elektrotechnischen Ausbildung oder des entsprechenden Studiums

    • Praktische Erfahrungen über einen Zeitraum von wenigstens einem Jahr

    • Nachweislich im Beruf und vor allem im Bereich der Prüfung tätig

    • Wissen auf dem neusten Stand (mittels zugelassener Fortbildungen)

    Erst bei Erfüllung dieser fünf Punkte sieht das Gesetz eine Person dazu in der Lage, potenzielle Gefahren an elektrischen Betriebsmitteln hinreichend zu erkennen und geeignete Prüfungen einzuleiten. Sicherheit geht vor.

    2. Befähigte Person

    Wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen? Eine befähigte Person natürlich! Doch hier ist Vorsicht geboten, da diese Rolle im allgemeinen Verständnis häufig mit einer Elektrofachkraft gleichgesetzt wird. Im Ergebnis stimmt diese Einschätzung sogar: Als ausgebildete Spezialisten dürfen beide Gruppen Elektroprüfungen im Betrieb vornehmen.

    Ein Grund für die unterschiedlichen Termini ist deren juristischer Ursprung. Hinter den DGUV Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die in Bezug auf Elektrofachkräfte federführend auftritt, stehen Verbände der Sozialkassen oder private Vereine. Auf der anderen Seite definieren staatliche Beschlüsse wie § 2 der BetrSichV oder TRBS 1203 den Begriff befähigte Person.

    Darin wird ein theoretisches Verständnis in Verbindung mit Wissen aus der Praxis gefordert, das den Voraussetzungen zur Qualifikation einer Elektrofachkraft ganz ähnlich ist. Am Ende ist eine befähigte Person in der Elektrotechnik enger an die eigentliche Ausführung der Prüfung gebunden. Die Pflichten einer Fachkraft können darüber hinaus noch weitere Aufgaben der Wartung oder Organisation beinhalten.

    3. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

    Läuft die Elektroprüfung im Betrieb immer nach ein und demselben Muster ab oder umfasst ein überschaubares Spektrum, kann sich bei einem Mitarbeiter die Zusatzausbildung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten lohnen.

    Dadurch können auch Menschen ohne elektrotechnischen Hintergrund spezifische Handgriffe erlernen und diese zuverlässig in Eigenregie erledigen. Der Arbeitgeber legt den Umfang ganz konkret in Schriftform fest. Die Eignung kann dabei allein eine vollwertige Elektrofachkraft bestätigen.

    4. Verantwortliche Elektrofachkraft

    Es zeichnet sich eine komplexe Betriebsmittelprüfung ab – wer muss jetzt welche ortsfesten elektrischen Anlagen wann prüfen?

    Damit der Überblick nicht verloren geht, kann laut DIN VDE 1000-10 direkt zu Beginn eine verantwortliche Elektrofachkraft bestimmt werden. Diese übernimmt die Führung, koordiniert das Team der Kontrolleure und überwacht den Ablauf der Prüfung. Hierfür kommen bloß die erfahrensten Kräfte infrage.

    5. Elektrotechnisch unterwiesene Person

    Im Zuge dessen besteht zudem die Möglichkeit, dass eine verantwortliche Fachkraft einzelne Personen elektrotechnisch unterweist. Selbst eine ausführliche Anleitung kann jedoch nie eine richtige Ausbildung ersetzen. Deshalb darf die unterwiesene Person bei der Elektroprüfung im Betrieb nur unterstützend agieren oder gewisse Teilschritte vorbereiten. Vor Ort muss jederzeit ein qualifizierter Ansprechpartner die Aufsicht haben.

    Zusammenfassend: Wer muss ortsfeste elektrische Anlagen prüfen?

    Am besten ein darauf spezialisiertes Team aus Elektrofachkräften. Melden Sie sich daher gleich bei uns mit einer unverbindlichen Anfrage. Ihre Prüfung ist bei der HD-Elektrotechnik in sicheren Händen.

    Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das Team von HD-Elektrotechnik ist deutschlandweit für Sie da!

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