Prüffristen für elektrische Geräte nach DGUV V3 & V4

Die regelmäßige Überprüfung elektrischer Geräte und Anlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen in Unternehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Schäden von Mitarbeitern sowie Dritten abzuwenden. Die DGUV Vorschrift 3 legt fest, in welchen Zeitabständen diese Prüfungen erfolgen müssen. Diese Vorschrift ist für alle Unternehmen bindend und dient dazu, elektrische Betriebsmittel von der Steckdose bis zum FI-Schutzschalter in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin zu überprüfen. Die Festlegung der Prüffristen ist ein individueller Prozess, der sich nach den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens richtet.

Prüffristen und Sicherheitsprüfungen

Prüffristen und Sicherheitsprüfungen

Die Bedeutung der DGUV Vorschrift 3 Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Unternehmen. Sie schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nicht nur bei Inbetriebnahme, sondern auch in regelmäßigen Abständen zu prüfen sind. Diese Prüfungen sollen sicherstellen, dass die Geräte und Anlagen in einwandfreiem Zustand sind und keine Gefahr für die Benutzer darstellen. Die Prüffristen variieren je nach Art des Betriebsmittels und den Einsatzbedingungen und sind so festzulegen, dass eine durchgehende Sicherheit gewährleistet ist.

Rechtliche Grundlagen und Regelwerke

Die Festlegung der Prüffristen basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen und technischen Regelwerken. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), sowie die spezifischen DIN VDE Normen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen an die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Betriebsmittel und legen die Grundlage für die Ermittlung der Prüffristen.

Warum Prüffristen notwendig sind

Die Einhaltung der Prüffristen dient der frühzeitigen Erkennung und Behebung von Mängeln, die im Laufe der Nutzung elektrischer Geräte auftreten können. Dadurch sollen Unfälle und Schäden vermieden und die Sicherheit der Mitarbeiter sowie Dritter sichergestellt werden. Die Prüffristen sind so zu wählen, dass sie der Nutzungshäufigkeit und der Gefährdungseinstufung der Geräte entsprechen. Eine egelmäßige Überprüfung und Anpassung der Prüffristen ist erforderlich, um auf Veränderungen im Betriebsablauf oder bei den technischen Gegebenheiten reagieren zu können.

Risiken bei Nichteinhaltung der Prüffristen

Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören nicht nur die Gefahr von Unfällen und Personenschäden, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den Unternehmer, wie Strafverfahren und Bußgelder. Zudem kann die Versicherung im Schadensfall Leistungen verweigern, wenn keine Nachweise über die fristgerechte Prüfung vorliegen. Daher ist es von größter Bedeutung, die Prüffristen einzuhalten und entsprechende Nachweise zu führen.

Festlegung und Dokumentation der Prüffristen

Die Festlegung der Prüffristen erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und muss die spezifischen Bedingungen im Unternehmen berücksichtigen. Dabei sind sowohl die Art der elektrischen Betriebsmittel als auch die Einsatzbedingungen und die Nutzungshäufigkeit zu beachten. Die ermittelten Prüffristen sind zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Es empfiehlt sich, bei der Festlegung und Überprüfung der Prüffristen auf die Expertise von Fachkräften zurückzugreifen, um eine hohe Sicherheit und Rechtskonformität zu gewährleisten.

DGUV Vorschrift 4

Neben der DGUV Vorschrift 3 gibt es auch die DGUV Vorschrift 4, die speziell für Unternehmen der öffentlichen Hand, wie Behörden, Schulen, Kindertagesstätten und andere kommunale Einrichtungen, gilt. Diese Vorschrift sieht ähnliche Prüffristen wie die DGUV Vorschrift 3 vor, allerdings sind die Anforderungen und Prüffristen teilweise strenger ausgelegt, um dem besonderen Schutzbedürfnis in Einrichtungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personengruppen Rechnung zu tragen.

Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, also solche Geräte, die leicht bewegt und an verschiedenen Orten eingesetzt werden können (z.B. Geräte mit Kabel und Stecker), sind in den Normen DIN VDE 0701 und 0702 festgelegt. Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen diese Geräte in der Regel alle sechs Monate überprüft werden. Auf Baustellen, wo das Risiko eines Defekts aufgrund der raueren Einsatzbedingungen höher ist, verkürzt sich diese Frist auf drei Monate. Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Frist auf Baustellen auf bis zu ein Jahr zu verlängern, sofern eine geringe Fehlerquote nachgewiesen werden kann. In Büroumgebungen, wo die Beanspruchung der Geräte in der Regel geringer ist, kann die Prüffrist auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Dies bedeutet, dass Geräte wie Monitore und Aktenvernichter mindestens alle zwei Jahre geprüft werden müssen, während beispielsweise ein Winkelschleifer, der auf Montage verwendet wird, vierteljährlich einer Überprüfung unterzogen werden sollte.

Prüffristen für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel

Für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel, die fest installiert sind und nicht ohne weiteres bewegt werden können, gelten andere Prüffristen. Nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600 ist eine Mindestprüffrist von vier Jahren vorgesehen. In Bereichen, die als besonders sensibel gelten (gemäß DIN VDE 0100 Gruppe 700), wie beispielsweise Feuchträume oder Bereiche mit erhöhtem Brand- oder Explosionsrisiko, ist das Prüfintervall auf ein Jahr reduziert. Dies bedeutet, dass die regelmäßige Überprüfung von Anlagen wie Filteranlagen in Feuchträumen mindestens einmal jährlich erfolgen muss, während die Prüfung von Alarmanlagen und ähnlichen Einrichtungen in Bürogebäuden alle vier Jahre durchgeführt werden sollte.

Fazit

Die regelmäßige Überprüfung elektrischer Geräte und Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 ist ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Sicherheitsmanagements. Sie dient der Prävention von Unfällen und der Vermeidung rechtlicher Konsequenzen. Durch die sorgfältige Ermittlung und Einhaltung der Prüffristen tragen Unternehmen zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und schützen sich zugleich vor möglichen Haftungsansprüchen.

 

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