Erst- und Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen
Wie häufig muss eine Erst- oder Wiederholungsprüfung nach DGUV V3 von Elektrischen Anlagen nach DGUV V3 geprüft werden?
Jedes Unternehmen nutzt heutzutage Betriebsmittel, die über Stromzufuhr oder Batterien funktionieren. Nach den gängigen Vorschriften gehört hier eine schmale Schreibtischlampe ebenso dazu wie ein mobiler Heizkörper im Außeneinsatz oder sogar noch größere stationäre Maschinerie. Aus Gründen der Sicherheit obliegt es Ihnen als Betreiber einer elektrischen Anlage, diese zu bestimmten, genau festgelegten Zeitpunkten einer Prüfung von Elektrischen Anlagen nach DGUV V3 zu unterziehen. Nur dadurch lässt sich deren Funktionalität nachhaltig garantieren. Aber exakt wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Auf diese Frage existiert keine allgemeingültige Antwort, denn die Anwendungsfälle können so verschieden sein wie die zu prüfenden Gerätschaften selbst. Der alte Computer hinten im Büro, über den Sie höchstens einmal im Monat gewisse Datenbanken abrufen, stellt ganz andere Anforderungen als täglich auf Volllast laufende Produktionsmaschinen. Daher schreibt das Gesetz vor, dass eine ausgebildete Elektrofachkraft im Einzelfall zu entscheiden hat, welche Betriebsmittel wie oft zu kontrollieren sind.
Das Team der HD-Elektrotechnik steht Ihnen hierbei gerne zur Seite. Da wir unser Metier kennen, wissen wir, wie häufig nach DGUV V3 geprüft werden muss und wo Sie offizielle Richtwerte zur Orientierung finden. Auf die Details gehen wir nachfolgend ein, damit Sie bestens für eine Erst- oder Wiederholungsprüfung Ihrer elektrischen Anlagen vorbereitet sind.
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen der Prüffristen
- Die Erstprüfung elektrischer Anlagen
- Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen
Gesetzliche Grundlagen der Prüffristen
Erste Anlaufstelle für den erfahrenen Spezialisten bildet die DGUV V3, die dritte Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, vormals unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt. Die zugehörigen Durchführungsanweisungen geben konkrete Hinweise zur Bestimmung der Zeiträume, wann etwa eine Wiederholungsprüfung für elektrische Anlagen anfällt.
Ergänzend dazu empfiehlt sich ein Blick in die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201. Dort finden Sie ausführliche Informationen hinsichtlich Art und Umfang der Kontrollen sowie in Bezug auf die Festlegung von Fristen gemäß den Angaben aus § 14 BetrSichV. Die Betriebssicherheitsverordnung kann darüber hinaus weitere Einzelheiten klären.
Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden oder vielmehr die korrekten Intervalle ergeben sich aus all diesen Quellen. Zum vollständigen Verständnis fehlt nun bloß noch ein Einblick in die nationalen Normen, die den Zweck einer Kontrolle näher bestimmen.

Vergessen Sie nicht, dass Photovoltaikanlagen elektrische Gerätschaften sind! Ein kommerzieller Betrieb unterliegt ebenfalls spezifischen Voraussetzungen.
Die Erstprüfung elektrischer Anlagen
Als Unternehmer stehen Sie in der Pflicht, nicht nur jedes mit Strom betriebene Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen auf Herz und Nieren zu prüfen, sondern zusätzlich stets einige praktische Überlegungen anzustellen. Wie können Sie beispielsweise für Ihr Personal garantieren, dass beim initialen Anschalten der Geräte diese genau so funktionieren wie beabsichtigt? Ganz einfach: Indem Sie rechtzeitig im Vorfeld entsprechende Tests einleiten.
Fachleute sprechen hier von einer Erstprüfung elektrischer Anlagen, die weitreichende Schäden an Mensch und Maschine verhindert. Welche Schritte dabei zu beachten sind, erklärt Ihnen DIN VDE 0100-600 mit dem Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen“. Aber keine Sorge – Sie selbst brauchen kein tiefes Wissen der einzelnen Regelwerke, wenn Sie einen Experten mit der Durchführung beauftragen. Geben Sie diese Verantwortung lieber an uns ab.
Denn außer der Erstprüfung elektrischer Anlagen kann jegliche Änderung an deren Beschaffenheit oder Einsatzort eine weitere Kontrolle bedingen. Sogar einfache Reparaturen machen dies oftmals notwendig, um kein Risiko einzugehen. Bei Elektrizität niemals nachlässig sein! Folgen Sie dieser Devise, schützen Sie Ihre Firma vor mitunter existenzbedrohenden Nachwirkungen. Vorausschauend handeln lohnt sich. Wie häufig sollte also routinemäßig nach DGUV V3 geprüft werden?
Wiederholungsprüfungen für elektrische Anlagen
Ist der gewünschte Zustand bei Inbetriebnahme hergestellt, muss dieser auch erhalten bleiben. Deshalb fallen über den gesamten Lebenszyklus eines elektrischen Betriebsmittels hinweg kontinuierlich Wiederholungsprüfungen an. Der Gesetzgeber verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen, den Bedingungen von DIN VDE 0105-100, welche sich mit diesem Thema auseinandersetzen, strikt Folge zu leisten. In diesem Punkt haben Sie keine Wahl.
Ein gewisser Spielraum bietet sich jedoch für die zuständige Elektrofachkraft, die im Rahmen ihrer Kontrollfunktion immer gleich den nächsten Prüftermin festlegt. Verallgemeinerte Tabellen mit Richtwerten können nie alle Feinheiten berücksichtigen, die von Maschine zu Maschine variieren. Dennoch muss eine Prüfung regelmäßig eingeplant werden. Die richtigen Fristen findet eine individuelle Gefährdungsbeurteilung in Einklang mit § 3 BetrSichV heraus, bei der Art und Verwendungszweck des Geräts zu unterscheiden sind.
Ortsfeste Anlagen – Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Typische elektrische Anlagen sind während des regulären Betriebs immobil und somit ortsfest. Sie lassen sich nur nach Abschaltung und mit erheblichem Aufwand bewegen. Ein klassisches Beispiel wären die Waschmaschinen einer Reinigung oder das System aus Deckenleuchten im Fabrikgebäude. An den Produktionsumgebungen sollte sich grundsätzlich eher selten etwas ändern, weshalb die Fristen im direkten Vergleich großzügiger ausfallen:
- als Standard hat sich nach DGUV V3 eine Prüfung maximal in einem Abstand von vier Jahren bewährt
- stehen die Betriebsmittel laut DIN VDE 0100-701 bis 753 an gefährdeten Orten, beträgt der Zeitraum ein Jahr
- stationäre elektrische Anlagen, die besonderen Schutz benötigen, sind nach sechs Monaten zu prüfen
- nichtstationäre elektrische Anlagen, die zwar ortsfest aber flexibel sind, sogar nach einem Monat
Weitere Einsichten gewährt unsere Übersichtsseite zu ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.
Ortsveränderliche Anlagen – Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden?
Am anderen Ende des Spektrums warten ortsveränderliche Geräte bloß darauf, in die Hand genommen und sonst wo wieder abgesetzt zu werden. Ein Großteil Ihrer Büroausstattung können Sie zum Beispiel problemlos von einem Raum zum nächsten tragen. Ein Laptop lässt sich auch dann innerhalb des vorgegebenen Rahmens bewegen, wenn dieser am Ladekabel hängt. Gleiches gilt für die Bohrmaschine auf einer Baustelle. Aufgrund der unterschiedlich starken Umwelteinflüsse wird allerdings mit zweierlei Maß gemessen:
- weist das Betriebsmittel eine Fehlerquote von weniger als zwei Prozent auf und befindet sich durchgehend an einem sicheren Ort, kann eine Kontrolle bis zu zwei Jahre warten
- bei genau der gleichen Fehlerquote kann die Frist ein Jahr betragen, falls eine elektrische Anlage die meiste Zeit in Werkstätten oder Fabrikhallen verbringt
- erreicht die Fehlerquote einen Wert jenseits der Grenze von zwei Prozent, verringert sich das Prüfintervall eines Bürogeräts auf sechs Monate
- äquivalent dazu auf Baustellen oder in sonstigen, als intensiv eingestuften Räumlichkeiten schrumpft die Spanne auf drei Monate
Mehr zum Thema auf unserer Übersichtsseite der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel.
Wie häufig muss nach DGUV V3 geprüft werden – das können Sie jetzt für die Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen in etwa abschätzen. Um die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten, treten Sie am besten noch heute mit uns in Kontakt. Gemeinsam gehen wir die Erstprüfung an.
Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt. Das Team von HD-Elektrotechnik ist deutschlandweit für Sie da!
100% kostenlos & unverbindlich. Angebot innerhalb 24 Std.
Komplettservice für die Prüfung von elektrischen Anlagen
Stromunfälle können verheerende Folgen haben. Sie können sowohl Personen- als auch Vermögensschäden nach sich ziehen. Um dem vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen vor. Betroffen davon sind sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste Anlagen. Die Prüfung von elektrischen Anlagen darf generell nur von qualifizierten Fachkräften vorgenommen werden. Setzen Sie hier auf das Expertenteam von HD Elektrotechnik, das für Sie deutschlandweit im Einsatz ist. Wir bieten Ihnen einen praktischen Komplettservice für die Durchführung der Prüfung von elektrischen Anlagen und begleiten Sie dabei kundenfreundlich, kundennah und transparent. Gern nutzen wir die Prüfung, um Sie unabhängig zu beraten.
Warum ist eine Prüfung von elektrischen Anlagen so wichtig
Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen mindert nicht nur Unfallrisiken, sondern erhöht auch die allgemeine Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Weiterhin dient sie dem Werterhalt. Durch das frühzeitige Erkennen von Mängeln und Schäden können diese rechtzeitig behoben werden, bevor diese letzten Endes zu Totalausfällen führen. Die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen ist zudem wichtig, um die geltenden Vorschriften einzuhalten und den Versicherungsschutz im Schadensfall nicht zu gefährden.
Prüfung von elektrischen Anlagen setzt sich aus mehreren Schritten zusammen
Wir halten uns bei der Prüfung von elektrischen Anlagen genauestens an die Vorgaben des Gesetzgebers. Dies betrifft sowohl die Intervalle zur Prüfung als auch die einzelnen Bestandteile einer jeden Kontrolle. So schauen wir uns die zu prüfenden Anlagen genauestens an. Anschließend nehmen wir die nötigen Messungen vor und dokumentieren die wichtigen Ergebnisse. Weiterhin überprüfen wir, ob alle Funktionen ohne Beeinträchtigungen nutzbar sind. Sie erhalten im Anschluss an jede Prüfung von elektrischen Anlagen ein umfassendes Protokoll. Damit können Sie gegenüber Behörden und Versicherungen auch nachweisen, dass Sie Ihre Prüfpflicht erfüllt haben. Sichern Sie sich jetzt Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Sie!